Bevor Du Deine Möbel im bisherigen Haus für den Umzug bewegst, klärst Du die Möglichkeiten zur weiteren Verwendung ab. Wenn Möbelstücke kaum in Deine neue Wohnung passen, musst Du die Einrichtungsgegenstände nicht zwingend zum Sperrmüll bringen. Denn Du hast prinzipiell die Chance, Dich mit dem Nachmieter auf eine Übernahme von Küchenmöbeln, Tischen oder sonstigen Wohnungseinrichtungen zu einigen. In diesem Fall bezahlt der zukünftige Bewohner Dir für überlassene Möbel eine Ablöse, die frei vereinbar ist. Der Nachmieter ist nicht dazu verpflichtet, Deine Einrichtungsgegenstände während des Einzugs zu übernehmen. Bei hochwertigen Kücheneinrichtungen und Einbauschränken bestehen jedoch gute Chancen auf ein Entgegenkommen. Für den Transport der mitgenommenen Möbelstücke beauftragst Du ein Umzugsunternehmen oder organisierst selbst ein geräumiges Fahrzeug.